Wenn Unterricht, Raumwechsel und Aufsichten dicht aufeinanderfolgen, schrumpft die geplante Pause. Eine Freistunde ist eine Lücke im Stundenplan. Erholungszeit ist nur die Zeit, die nach Wegen, dienstlichen Aufgaben und nötigen Übergängen übrig bleibt.
Schützen Sie Pausen, indem Sie die tatsächlich freie Zeit einplanen und im Kollegium klare Regeln für Erreichbarkeit und nicht dringende Anliegen vereinbaren. In Bayern ist eine Freistunde nicht automatisch eine garantierte arbeitsfreie Pause.
Freistunden bewusst nutzen
Eine Freistunde füllt sich schnell mit Korrekturen, Kopieren, Gesprächen oder Vertretungen. Legen Sie daher möglichst vorher fest, wofür Sie die Zeit verwenden. Wenn Sie in der vierten Stunde keinen Unterricht haben, könnten Sie zuerst essen und trinken, kurz den Raum wechseln und anschließend eine klar begrenzte Aufgabe erledigen. So bleibt die gesamte Lücke nicht automatisch für liegen gebliebene Arbeit reserviert.
Ein kurzer Arbeitsblock kann sinnvoll sein, wenn er zu Ihrer Planung passt. Entscheidend ist, dass Sie nicht jede freie Minute verplanen. Wenn Sie etwa Material für die nächste Stunde kopieren müssen, entscheiden Sie vorher, was unbedingt heute erledigt werden muss und was warten kann. Eine Pause, die nur auf dem Stundenplan frei aussieht, bietet keine Erholung, wenn sie vollständig mit Aufgaben belegt ist.
Wegezeiten mitrechnen
Schauen Sie bei einer Lücke darauf, wie viel freie Zeit nach den nötigen Wegen tatsächlich übrig bleibt. Wer einen Fachraum im Obergeschoss verlässt und direkt danach in einem anderen Gebäudeteil unterrichtet, braucht Zeit für den Weg und oft auch für den Aufbau des nächsten Unterrichts. Für Essen, Erholung oder eine persönliche Pause lässt sich diese Übergangszeit nicht zuverlässig nutzen.
Prüfen Sie deshalb bei einem eng getakteten Stundenplan nicht nur die Zahl der freien Minuten. Fragen Sie auch: Muss ich den Raum wechseln? Habe ich Aufsicht? Muss ich Material holen oder den nächsten Raum vorbereiten? Wie lange das dauert, hängt vom Gebäude, der Lage der Räume und Ihrer Mobilität ab. Eine allgemeingültige Minutenangabe gibt es dafür nicht.
Wenn dieselben belasteten Übergänge regelmäßig auftreten, sprechen Sie sie bei der Stunden- oder Aufsichtsplanung konkret an. Beschreiben Sie die Abfolge, zum Beispiel „Fachraum, Aufsicht, Unterricht im anderen Gebäudeteil“. Dann lässt sich gezielter prüfen, ob Raumbelegung oder Aufsicht anders organisiert werden können.
Pausen nicht mit Aufgaben füllen
Machen Sie in der Pause klar, dass Sie nicht automatisch für alltägliche Anliegen ansprechbar sind. Ein ruhiger Ort, an dem Sie essen oder kurz ungestört sitzen können, hilft dabei. Wenn das Lehrerzimmer zugleich Arbeitsraum, Treffpunkt und Durchgangsort ist, vereinbaren Sie mit Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeit einen ruhigeren Bereich.
Nicht dringende Gespräche und Arbeitsfragen lassen sich freundlich verschieben. Sagen Sie etwa: „Ich möchte das gern mit Ihnen besprechen. In der Pause kann ich gerade nicht, aber nach dem Unterricht bin ich wieder ansprechbar.“ Für organisatorische Fragen kann auch ein vereinbarter anderer Kontaktweg helfen, damit nicht jede Rückfrage ein Gespräch in der Pause auslöst.
Akute Aufsichts- oder Sicherheitsfragen haben Vorrang. Auch ein dringendes Anliegen lässt sich nicht immer vertagen. So landen gewöhnliche Absprachen nicht routinemäßig in den wenigen freien Minuten. Die Staatliche Schulberatung in Bayern empfiehlt unter anderem, Pausen zeitlich und räumlich zu begrenzen und nicht jede Anfrage sofort zu bedienen.
Regeln im Kollegium vereinbaren
Pausenschutz gelingt leichter, wenn er nicht von jeder Lehrkraft einzeln durchgesetzt werden muss. Vereinbaren Sie zum Beispiel, dass Besprechungen nicht ohne konkreten Grund in Pausen stattfinden und dass nicht dringende Fragen gesammelt oder zu einem passenden Zeitpunkt gestellt werden. Ein Hinweis an der Tür kann anzeigen, dass Sie gerade nicht für gewöhnliche Anliegen erreichbar sind.
Auch ein gemeinsames Pausenkonzept hilft: Es kann festhalten, wann Lehrkräfte erreichbar sind, über welchen Weg nicht dringende Anliegen laufen und welcher Raum der Erholung dient. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Schulen solche klaren Pausenregelungen, alternative Kontaktwege und einen Rückzugsort, der nicht zugleich als Arbeitsfläche dient.
Besprechen Sie wiederkehrende Engstellen bei der Planung. Wenn etwa dieselben Lehrkräfte regelmäßig zwischen weit auseinanderliegenden Räumen wechseln oder Aufsichten eine Erholung verhindern, benennen Sie die konkrete Abfolge und prüfen Sie gemeinsam mögliche Änderungen. Eine freie Pause ist durch die Absprache nicht garantiert. Sie macht das Problem sichtbar und schafft eine Grundlage für organisatorische Lösungen.
Pausenausfälle bei Lehrkräften
Eine Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beruht auf der Arbeitszeitbefragung von 2017. Unter den befragten Grund- und Sekundarschullehrkräften in Deutschland berichteten 45 Prozent von häufigem Ausfall von Ruhepausen über 15 Minuten. 47 Prozent gaben häufige Unterbrechungen oder Verkürzungen an. 91 Prozent konnten den Zeitpunkt ihrer Pause kaum oder gar nicht beeinflussen. Die Werte beziehen sich auf eine bundesweite Stichprobe, nicht speziell auf Bayern.
Außerdem berichteten Lehrkräfte, bei denen Pausen oft ausfielen, häufiger von Müdigkeit oder Erschöpfung. Dieser Zusammenhang beweist nicht, dass Pausenausfälle allein die Beschwerden verursachen. Er zeigt aber, warum es sich lohnt, Unterbrechungen und verkürzte Pausen ernst zu nehmen.
Arbeitszeitregeln für Lehrkräfte in Bayern
In Bayern gehört die Unterrichtspflichtzeit zur regelmäßigen Arbeitszeit; dazu kommen weitere Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung. Eine Freistunde ist daher nicht automatisch eine rechtlich garantierte Ruhepause. Nach der Bayerischen Lehrerdienstordnung können Lehrkräfte außerhalb des planmäßigen Unterrichts in zumutbarem Umfang für Vertretungen herangezogen werden.
Welche Arbeitszeit- und Pausenregeln konkret gelten, hängt auch vom Beschäftigungsstatus und der Schulart ab. Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte lassen sich nicht pauschal auf alle angestellten Lehrkräfte, kommunalen Schulen oder privaten Schulen übertragen. Klären Sie konkrete dienstrechtliche Fragen mit dem Personalrat oder einer zuständigen Beratungsstelle.
Unsere Beiträge geben allgemeine Orientierung für den Schulalltag. Sie ersetzen keine individuelle medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.



