Arbeitslast

Korrekturzeiten im Kollegium verbindlich begrenzen

Wenn mehrere Klassenarbeiten gleichzeitig anstehen, reicht eine persönliche Liste kaum aus. Schulen können Korrekturspitzen gemeinsam planen. Dafür können sie einen schulweiten Prüfungskalender nutzen. Außerdem lassen sich realistische Rückgabetermine und geschützte Arbeitsfenster festlegen. So kann die Schule verbindliche Planungsregeln beschließen. Daraus entsteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Obergrenze für die persönliche Korrekturzeit.

In Bayern müssen solche Absprachen zur Schulart und zu den Zuständigkeiten passen. Für Gymnasien und Realschulen gelten feste Rückgabefristen. Die Planung sollte diese von Anfang an berücksichtigen, statt erst kurz vor Fristende nach Entlastung zu suchen.

Korrekturplanung verbindlich regeln

Eine Schule kann festlegen, wie sie Leistungserhebungen über das Schuljahr verteilt, Termine abstimmt und Korrekturspitzen sichtbar macht. Sie kann außerdem vereinbaren, wann Besprechungen möglichst entfallen und wer den gemeinsamen Kalender pflegt. Für solche Regeln muss die Schule die vorgeschriebenen Beschlüsse und Absprachen einhalten. Wer zuständig ist, hängt von der Schulart und der Schulordnung ab.

Anders ist es bei einer Obergrenze für persönliche Korrekturstunden oder einem Anspruch auf festgelegte Korrekturtage. Aus den bayerischen Vorschriften ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf solche Zeiten. Auch ein Beschluss der Schule hebt Bewertungsaufgaben und Fristen nicht auf. Bei Unsicherheit sollte die Schulleitung die einschlägige Schulordnung und den schulischen Zuständigkeitsweg prüfen, gegebenenfalls mit Personalvertretung oder Schulaufsicht.

Am Gymnasium trifft die Lehrerkonferenz vor Schuljahresbeginn grundsätzliche Festlegungen zu Leistungsnachweisen und prüfungsfreien Zeiten. Das Schulforum ist zu hören; für prüfungsfreie Zeiten ist die Zustimmung des Elternbeirats vorgesehen. Die Lehrkräfte behalten grundsätzlich pädagogischen Spielraum bei Zahl, Art und Terminierung der Leistungsnachweise. An Realschulen gelten eigene Vorgaben. Schulen anderer Schularten müssen die dort einschlägigen Regelungen gesondert prüfen.

Korrekturtermine schulweit planen

Ein gemeinsamer Kalender sollte mehr zeigen als die Prüfungstermine einer Klasse. Er sollte auch erkennen lassen, wann einzelne Lehrkräfte mehrere große Korrekturen gleichzeitig erhalten. Dazu genügt eine einfache schulinterne Übersicht. Sie nennt Klasse oder Kurs, Datum und Aufgabenformat. Auch die ungefähre Gruppengröße sowie der geplante Rückgabe- und Besprechungstermin gehören hinein.

Der Klassenkalender zeigt Schülerinnen und Schülern, wann sich Prüfungen häufen. Für die Planung der Lehrkräfte reicht er allein nicht aus, denn eine Lehrkraft kann gleichzeitig Arbeiten aus mehreren Klassen oder Kursen korrigieren. Deshalb braucht es eine zweite Sicht auf die Korrekturspitzen, die nur den Personen zugänglich ist, die sie für die Planung benötigen. Für die Terminabstimmung braucht die Schule nur die nötigen Angaben.

Die Lehrerdienstordnung verlangt, schriftliche Leistungserhebungen gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Die Schulleitung kann im Einzelfall einen schriftlichen Plan dazu verlangen. Das spricht für eine frühzeitige Jahresplanung, nicht für eine einheitliche Minutenpauschale pro Fach oder Arbeit.

Von Rückgabefristen rückwärts planen

Für Gymnasien gilt grundsätzlich: Schriftliche Leistungsnachweise sollen binnen zwei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen werden. Für Schulaufgaben in Deutsch ab Jahrgangsstufe 10 sowie in den Jahrgangsstufen 12 und 13 gilt eine Dreiwochenfrist. Am Gymnasium darf die nächste Schulaufgabe im selben Fach erst stattfinden, wenn die vorherige zurückgegeben und besprochen wurde.

An Realschulen gilt grundsätzlich ebenfalls eine Zweiwochenfrist. Für Schulaufgaben in Deutsch in Jahrgangsstufe 10 sind drei Wochen vorgesehen. Auch dort muss die vorherige Schulaufgabe im selben Fach zurückgegeben und besprochen sein, bevor die nächste geschrieben wird.

Die Schule sollte deshalb zuerst den Rückgabe- und Besprechungstermin festlegen und von dort rückwärts planen: Wann muss die Arbeit geschrieben werden? Welches Korrekturfenster liegt davor? Welcher Puffer bleibt bei Krankheit oder anderen Ausfällen? Interne Zieltermine können früher liegen als die schulrechtliche Frist. Sie dürfen diese Frist nicht stillschweigend verlängern. Für andere Schularten gelten möglicherweise andere Vorgaben.

Korrekturfenster schützen

Ein Korrekturfenster hilft nur, wenn in dieser Zeit weniger andere Aufgaben anfallen. Eine Fachschaft kann etwa vereinbaren, in einer Woche mit mehreren größeren Arbeiten zusätzliche Fachsitzungen und vermeidbare Termine möglichst nicht anzusetzen. Wenn es der Stunden- und Aufsichtsplan zulässt, kann die Schule freie Arbeitsblöcke der beteiligten Lehrkräfte aufeinander abstimmen.

Für eine Jahrgangsstufe könnte die Fachschaft festlegen, dass größere Arbeiten möglichst nicht alle in derselben Woche geschrieben werden. In der anschließenden Korrekturphase werden zusätzliche Besprechungen verschoben, sofern sie nicht zwingend nötig sind. Falls sich eine Häufung nicht vermeiden lässt, entscheidet die Schule frühzeitig, welche anderen Termine entfallen oder verschoben werden. Der bloße Kalendereintrag „Korrekturwoche“ schafft keine zusätzliche Zeit.

Den tatsächlichen Aufwand erfassen

Die Zahl der Arbeiten allein sagt wenig über die Korrekturlast aus. Eine längere Schreibaufgabe verlangt eine andere Rückmeldung als eine kurze, standardisierte Prüfung. Auch die Gruppengröße und die Zeit für die Besprechung spielen eine Rolle. Eine Fachschaft kann deshalb für eine begrenzte Erprobungsphase knapp notieren, wie viele Arbeiten anfallen, welches Format sie haben und wie lange Korrektur und Rückmeldung ungefähr dauern.

Diese Angaben zeigen der Schule, wann sich Korrekturen häufen, und helfen, kommende Termine besser zu verteilen. Sie dienen der Planung und legen keine allgemeine Korrekturzeit fest. Für Bayern lässt sich keine aktuelle Minutenpauschale pro Aufsatz oder Fach angeben. Historische Zeitbudgetwerte aus anderen Untersuchungen sind ebenfalls kein geeigneter individueller Sollwert.

Bewertungsmaterialien gemeinsam vorbereiten

Fachschaften können doppelte Vorbereitungsarbeit vermeiden, indem sie Bewertungsraster, Erwartungshorizonte, Musterlösungen und Korrekturzeichen gemeinsam erstellen. Für eine Deutschfachschaft kann das bedeuten, Kriterien für eine Schreibaufgabe vorab abzustimmen und ein Beispiel für die Besprechung vorzubereiten. In Mathematik kann ein gemeinsamer Erwartungshorizont klären, wie Teilpunkte vergeben werden. Sprachfachschaften können bei parallelen Prüfungen Aufgabenformate und Bewertungsmaßstäbe abstimmen.

Dabei muss klar bleiben, wer für die Bewertung und Rückmeldung der einzelnen Schülerarbeit zuständig ist. Gemeinsame Materialien und fachliche Abstimmung ersetzen diese Klärung nicht. Schulen sollten daher keine pauschale gegenseitige Korrektur vereinbaren, ohne Zuständigkeit und schulrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Korrekturplanung in der Fachschaft vereinbaren

Die Regelung legt fest, wer den Kalender pflegt, wann die Jahresplanung stattfindet und wie die Fachschaft bei Terminkollisionen vorgeht. Sie bestimmt auch, wann die Fachschaft die Planung überprüft. Ein möglicher Ablauf ist:

  1. Vor Schuljahresbeginn tragen die Fachschaften größere Leistungsnachweise und geplante Rückgaben ein.
  2. Zum Halbjahr ergänzen die Lehrkräfte bei Bedarf Aufgabenformat und Gruppengröße, damit absehbare Korrekturspitzen sichtbar werden.
  3. Bei einer Häufung prüft die Fachschaft zuerst, ob sich Prüfungstermine entzerren lassen, und klärt anschließend, welche zusätzlichen Termine verschoben werden können.
  4. Nach einer Erprobungsphase wertet die Fachschaft ihre Zeitnotizen aus und passt die Planung für das nächste Halbjahr an.

Ein konkretes Beispiel: Eine Lehrkraft hat in derselben Woche zwei größere Schreibarbeiten aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Der Kalender zeigt die Überschneidung frühzeitig. Die Fachschaften prüfen, ob eine Arbeit verschoben werden kann, ohne pädagogische Gründe oder schulrechtliche Fristen zu verletzen. Falls das nicht geht, halten sie ein abgestimmtes Arbeitsfenster frei und verlegen vermeidbare Besprechungen. Die Rückgabe- und Besprechungstermine bleiben dabei fest im Blick.

Zur Einordnung

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